Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Conditions Générales de Vente)

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (französisch Conditions Générales de Vente) sind Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen der Robert Erdt Travel Pro Services Antilles EURL (nachfolgend  für  die AGB vereinfacht abgekürzt RESA genannt) als Reisevermittler und nicht Reiseveranstalter (Incoming-Agentur - Reisebüro Code 9711 Z im franz. Recht) und Ihnen als Auftraggeber bzw. Reiseveranstalter. Es gilt das französische Reiserecht (Vor allem Code du Tourisme).

 

1. Anmeldung und Abschluss des Vertrages

 

Sie erhalten von uns ein Angebot. Dieses ist kostenlos und freibleibend. Mit der Annahme des Angebotes per Mail, Fax oder postalisch bieten Sie uns den Vertragsabschluss verbindlich an.  Zugleich erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Vertragsabschluss kommt zustande, wenn alle Leistungen inkl. Preis von uns schriftlich zurück bestätigt wurden. Sollten einzelne oder mehrere Bestandteile nach Angebotserstellung  bis zu Ihrer Reservierung nicht mehr möglich sein, erhalten Sie von uns ein modifiziertes Angebot.

 

Der Kunde steht für alle vertraglichen Verpflichtungen der Reisenden ein (Haftungsübernahme), wie Sie in der Leistungsbeschreibung aufgelistet sind,

 

2. Bezahlung

 

Mit der Annahme des Angebotes wird teilweise eine Anzahlung fällig, deren Höhe je nach Leistungsgeber variiert. Die Restzahlung ist 1 Monat vor Abreise zu leisten, sollte nichts anderes schriftlich vereinbart werden. Maßgebend ist der Eingang auf unserem Bankkonto. Wir übernehmen keine Bankgebühren.  Werden die Zahlungen nicht fristgerecht geleistet, behalten wir uns vor vom Vertrag zurückzutreten, eine Entschädigung zu berechnen bzw. den Preis zu erhöhen, sollten Leistungsträger den vereinbarten Tarif nicht mehr zur Verfügung stellen bzw. die Leistung stornieren und dadurch auf eine teurere Leistung umgebucht werden muss. Bitte beachten Sie, dass bei M.I. C. E. und anderen stark nachgefragten Terminen Sonderregelungen bestehen.

 

3. Leistungsbeschreibung

 

Die Leistungen, welche Grundlage des Angebotes sind, werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Sie werden nach Ihrer 
Annahme im Reisevertrag für beide Seiten bindend

 

4. Leistungs- und Preisänderungen

 

4.1.Leistungsänderungen 

 

Über Änderungen der vereinbarten Leistung, z. B. durch Ausfall eines Leistungsträgers, werden wir Sie unverzüglich informieren, sofern wir davon Kenntnis haben und die Modifikation nicht geringfügig ist. Änderungen der vereinbarten Leistung nach unserer Rückbestätigung sind nur dann zulässig, wenn Sie nicht von uns verschuldet wurden und nicht erheblich sind. Kann eine Leistung oder ein Teil einer Leistung nicht erbracht werden, so ist eine mindestens gleichwertige Leistung zu erbringen. Ist oder sind diese nicht gleichwertig, kann der Kunde Sie zurückweisen und eine Reisepreisminderung zu verlangen, gemäß Code du Tourisme L-211-16.

 

 

4.2.Preisanpassungen

 

Der Reisepreis kann bis zu 5 % erhöht werden, wenn dies auf Umständen beruht, welche erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und bei diesem nicht vorhersehbar war. Zwischen Vertragsabschluss und Reisetermin müssen dazu mehr als 4 Monate liegen. Die 5 % Klausel gilt nicht bei öffentlichen Gebühren und Tarifen, wie Kurtaxe, Steuern und Kerosin- bzw. Treibstoffzuschlägen bei Fluggesellschaften und Fähren. Bitte beachten Sie auch, dass wir das Wechselkursrisiko nicht tragen und die 5 % Klausel hier nicht greift. Die RESA hat dem Kunde den zugrunde liegenden Wechselkurs in der Reisebestätigung anzugeben. Ansonsten steht Ihnen bei erheblichen Preissteigerungen über 5 % des Reisepreises und bei erheblichen Änderungen der vereinbarten Leistung, welche den Gesamtzusammenschnitt der Reise beeinträchtigen, ein kostenloses Rücktrittsrecht zu.  Der Rücktritt muss unverzüglich, nach Bekanntwerden des Eintritts des verursachenden Ereignisses, erklärt werden. Sollten sich Änderungen des Reisepreises zu Gunsten des Kunden ergeben, hat die RESA dies dem Kunden mitzuteilen und den Preis analog zu senken. Der Reisepreis kann ebenso erhöht werden, wenn die Voraussetzungen für bestimmte Tarife (z. B. Mindestteilnehmerzahl für Gruppentarif, Minimum Stay) nicht mehr vorliegen. 

 

5. Verkaufsstände,  Kontingentssteuerung & Reisedokumente

 

Zur Optimierung der Auslastung unserer Vertragspartner sind wir auf periodische Verkaufsstände unserer Kunden angewiesen. Diese tragen dazu bei Dispo und Preise für unseren Einkauf zu sichern und Overbooks im Sinne des Kunden zu minimieren bzw. möglichst auszuschließen. Bei fehlenden oder unzureichenden Verkaufsständen kann die RESA in Absprache mit dem Hotel eine Kontingentskürzung vornehmen. Zur Kontingentssicherung sind deswegen periodische Teilnehmerstände vom Kunden durchzugeben. Eine vorläufige Zimmerliste muss der RESA 1 Monat vor Abreise vorliegen. 

Daraus soll Name, Vorname, Zimmerkategorie, Sonderwünsche und bei Kindern das Alter hervorgehen. Bei Flugreisen, Eintrittskarten und Fähren gelten unabhängig davon die Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Generell gilt, dass der Kunde die von Ihm verursachten Kosten für die Nichteinhaltung von Fristen trägt. Auf der Basis der Kundeninformationen erstellte Reisedokumente sind auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. 

Dies gilt insbesondere bei Flug- und Fährtickets. Die RESA haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei Verlust auf dem Transportweg. 

 

6. Höhere Gewalt

 

Ereignisse wie Tropische Wirbelstürme, gehäuft auftretende Tropenkrankheiten oder Virusinfektionen (z. B. Corona) können es uns unmöglich machen, die vereinbarte Leistung zu erbringen oder es kann dem Kunden nicht zugemutet werden die Reise zum anstehenden Termin anzutreten. Diese Ereignisse, welche außerhalb des Einflussbereiches der Leistungsträger liegen, bezeichnen wir als Höhere Gewalt. Ein Erstattungsanspruch seitens des Kunden besteht nicht. Wir werden jedoch alles in unserer Macht stehende tun den Schaden zu minimieren. Tritt das Ereignis während des Aufenthaltes auf, ist die RESA dem Kunden in jeder Hinsicht behilflich eine Lösung zu finden, z. B. für den Rücktransport der Gäste. Anfallende Kosten werden jedoch von der RESA nicht übernommen. Das Ereignis muss die Reise unmittelbar betreffen, z. B. ein Vorfall in Kuba rechtfertigt keine Kündigung in Martinique. 

 

7. Pauschalierte Rücktrittskosten 

 

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang des Rücktritts bei der RESA. Dies kann schriftlich per Post, FAX oder Mail erfolgen. Da wir mit sehr unterschiedlichen Leistungsträgern mit sehr unterschiedlichen Stornobedingungen arbeiten ist es sehr schwierig diese zu pauschalisieren. Sollte im Angebot/Vertrag nichts anderes vereinbart werden, gelten folgende pauschalierten Rücktrittskosten:  

 

Bis 60 Tage vor Reiseantritt keine Rücktrittskosten

Zwischen 59 und 46 Tagen vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises / 20 % des Kontingents können kostenfrei annulliert werden 
Zwischen 45 und 26 Tagen vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises / 15 % des Kontingents können kostenfrei annulliert werden
Zwischen 25 und 11 Tagen vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises / 10 % des Kontingents können kostenfrei annulliert werden

Zwischen 10 und 3 Tagen vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises 
Ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises

 

Der Eingang der Stornierung hat zu Bürozeiten so zu erfolgen, dass die Stornierung noch fristgerecht weitergeleitet werden kann. 

 

Bei Gruppenserien gelten diese Bedingungen nicht. Hier gilt der Rahmenvertrag. Auch für nachträgliche Anpassungen.

 

Bei Fluggesellschaften, Eintrittskarten und Fähren gelten deren ABGs, unabhängig von den AGBs der RESA und damit auch deren Rücktrittskosten. Nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht ohne weiteres erstattet werden. Wir setzen uns jedoch mit den Leistungsträgern in Verbindung und versuchen den Schaden zu minimieren. Z. B. versuchen wir stornierte Zimmer weiterzuverkaufen und dann nicht zu berechnen. Bei lediglich unerheblichen Leistungen entfällt diese Verpflichtung, wenn dadurch ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden ist. (höhere Kosten versus erwartete Erstattung). Kann die RESA nachweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist, steht der RESA ein höherer Betrag zu. Analog dazu kann der Kunde den Betrag mindern, wenn er der RESA nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Umgebuchte Reisen gelten als Stornierungen mit anschließender Neuanmeldung. 

 

8. Rücktritt wegen fehlerhafter  Erbringung der vereinbarten Leistung 

 

Wird die vereinbarte Leistung schlecht erbracht, hat der Kunde der RESA die Möglichkeit zur Nachbesserung einzuräumen. Der Kunde hat dabei die Pflicht, die Situation sofort nach Auftreten der RESA anzuzeigen und zu spezifizieren. Dabei ist eine angemessene Frist zu setzen, es sei denn, das Problem kann auch bei Fristsetzung nicht gelöst werden. Dabei muss der Gesamtzuschnitt der Reise so weit beeinträchtigt sein, dass eine Fortsetzung der Reise dem Kunden nicht zugemutet werden kann. Free-Lance-Reiseleiter sind keine Erfüllungsgehilfen und  nicht autorisiert Entscheidungen zu treffen. Sie sind jedoch autorisiert Reklamationen entgegenzunehmen, weiterzuleiten und den Leistungsträger um Erbringung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu bitten. Hat dies keinen Erfolg, ist die RESA direkt über die Notfall Nr. oder das Büro zu kontaktieren. 

 

9. Die RESA kann unter bestimmten Umständen vom Vertrag zurücktreten.

 

Die Leistungsträger (z. B. Fluggesellschaften, Hotels) können den Kunden unter bestimmten Umständen (z. B. Gefährdung der Sicherheit) 
von der Leistungserbringung ausschließen. Ein Erstattungsanspruch durch die RESA für die Leistung und die Folgeleistungen besteht in diesem Fall nicht. Bei fehlender Mitwirkungspflicht des Kunden (z. B. Schadensminimierung vor Ort, Zahlungseingang) kann die RESA den Vertrag nach einer angemessenen Frist kündigen.  

 

10. Einreisebestimmungen / Versicherungen

 

Der Kunde ist für die Einhaltung der Einreisebestimmungen selbst verantwortlich. Dies betrifft sowohl Gültigkeit der Reisepässe, eventuell erforderliche Visa als auch die Einhaltung der Zollbestimmungen. Der Kunde hat seine Gäste auch auf die gängigen Regelungen im Luftverkehr hinzuweisen (z. B. 
gefährliche Güter). Er hat sich auch bezüglich Corona zu erkundigen und seine Gäste im Hinblick auf Ein- und Ausreise sowie Aufenthalt zu informieren. Die RESA unterstützt den Kunden dabei so gut wie möglich, übernimmt jedoch keine Haftung auf Aktualität und für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen. Der Kunde hat die Reiseteilnehmer auf die Möglichkeit des Abschlusses von Versicherungen hinzuweisen, z. B. 
Reiserücktrittsversicherung. Reisekrankenversicherung.

 

11. Haftungsbeschränkung 

 

Bitte beachten Sie, dass das französische Reiserecht (Code du Tourisme) gilt. Die RESA haftet nur für die ordnungsgemäße Vermittlung vertraglich erbrachten Leistungen (Code de Tourisme L211-3 und  L 211-16). Reiseleiter, Agenturen und Leistungsträger sind nicht autorisiert zusätzliche Leistungen, z. B. Besichtigungen oder Restaurantbesuche, zu verkaufen. In diesem Fall entsteht ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Sie sind auch nicht zu Programmänderungen befugt.  Für den Luftverkehr gelten die gängigen Abkommen und Haftungsbeschränkungen, wie z. B. das Warschauer oder Montrealer Abkommen.  Die Haftung der RESA kann - wie im franz. Reiserecht L 211-17 festgelegt -  die Haftung der Airlines nicht überschreiten. Die Deutsche Gerichtsbarkeit findet keine Anwendung, z. B. Frankfurter oder Kemptener Tabelle. 

 

12. Reklamationen

 

Der Kunde ist verpflichtet, die RESA unverzüglich über Personen und Sachschäden zu informieren. Er hat die RESA bei der Schadensminimierung zu unterstützen. Reklamationen sind innerhalb einer angemessenen Frist an uns weiterzuleiten.

 

13. Gerichtsstand. 

 

Als Gerichtsstand wird Basse-Terre auf Guadeloupe vereinbart. Die Abtretung von Ansprüchen ist ausgeschlossen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Hintergrund  oben auf allen Seiten: Bucht von Deshaies (Robertopositivo RP); Strand von La Grande Anse Deshaies (RP); Insel bei Gosier,

Giraud 2006 Comité du Tourisme des Îles de la Guadeloupe CTIG; Strand von Bois Jolan bei Sainte Anne, Giraud 2005 Comité du Tourisme des Îles de la Guadeloupe; Yachten und Yachten mit Korossolblumen Comité Territorial du Tourisme de Saint Barthélemy; Wanderweg bei Goyave, Aurélien Brusini 2012, Comité du Tourisme des Îles de la Guadeloupe; Petite Terre, Nathalie Bordy, Mairie de la Désirade; weitere Bilder privat 

Kontakt: Robert Erdt, Portable Guadeloupe 06 52 42 97 67 

Deutschland Tel. 0049 1578 034 1118

c/o Maison Jean-Pierre, route de la nouvelle Cité, F-97126 Deshaies, Guadeloupe Mail: service@robert-erdt.com